Rheinland-Pfalz verringert Abstände bei Chören und Blasmusikkapellen

Symbolbild: Kirchenchor

Rheinland-Pfalz verringert in der Coronakrise die Abstandsregeln für Chöre und Blasmusikkapellen. Ab Mittwoch dürfen Sänger im Freien anderthalb Meter seitlich und zwei Meter in Singrichtung entfernt voneinander proben und auftreten, wie die Staatskanzlei in Mainz am Dienstag mitteilte. Bei Blasmusikinstrumenten gilt künftig ein Abstand von zwei Metern in Innenräumen zwischen den Musikern.

Das neue Hygienekonzept für den Musikbereich vereint laut Staatskanzlei sämtliche Hygieneregeln für die professionelle Musik, den Amateurbereich und den außerschulischen Musikunterricht. Die Vorgaben seien damit nun einheitlich. Das Konzept beinhalte auch Regeln für gemischte Ensembles mit Instrumenten beziehungsweise für Instrumentalbesetzungen mit Chor- und Gesangsbeteiligung.

Das Konzept bringe „den wichtigen Aspekt des Schutzes des Einzelnen und der Gruppe mit der Praxis des Musizierens in Einklang“, erklärte Kulturminister Konrad Wolf (SPD). Mit der Verringerung der Abstände erfolge „ein weiterer Schritt in Richtung Normalität für das praktische Musizieren.“

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