Die Staatsanwaltschaft München I hat einen Mann wegen Mordes angeklagt, der auf seiner Flucht vor der Polizei als Geisterfahrer im November einen 14-jährigen Jungen überfahren und getötet haben soll. Außerdem klagten die Ermittler ihn wegen versuchten Mordes an einer von dem 35-Jährigen angefahrenen 16-jährigen Schülerin und drei weiteren Verkehrsteilnehmern, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte an, wie sie am Freitag mitteilten.
Der Fall hatte im November in München für große Trauer und Empörung gesorgt. Der Tatverdächtige sollte damals nach einem verbotenen Wendemanöver von einer Polizeistreife kontrolliert werden. Er befand sich den Ermittlern zufolge wegen Drogenhandels nur zur Bewährung in Freiheit und soll zur Tatzeit gegen die Bewährungsauflage verstoßen haben, keine Drogen zu konsumieren.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Angeschuldigte in jedem Fall eine neuerliche Festnahme verhindern. Bei seiner anschließenden Flucht fuhr er den Ermittlern zufolge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 122 Stundenkilometern auf einer Hauptstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern im Münchner Westen.
Dabei befuhr er die Strecke als Geisterfahrer, wobei ihm noch mindestens sechs Fahrzeuge entgegengekommen sein sollen. Er überfuhr zudem eine rote Ampel und raste weiter auf einen Linienbus zu. Aus diesem stiegen gerade vier Jugendliche aus, die nun die Fahrbahn überqueren wollten. Den 14-Jährigen erfasste das Auto des Fahrers frontal, er wurde mindestens 43 Meter weit geschleudert und erlitt direkt tödliche Verletzungen. Eine ebenfalls vom Auto erfasste 16-Jährige erlitt einen Beinbruch.
Obwohl die Airbags in seinem Auto auslösten, soll der Mann seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fortgesetzt haben, ein anderes Auto musste dabei ausweichen und prallte gegen eine Litfaßsäule. Erst danach soll der Mann gebremst haben und dann zu Fuß in einen nahen Park geflüchtet sein, wo ihn die Polizei nach massivem Widerstand festnehmen konnte.
Der seitdem in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige schweigt zu den Vorwürfen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nahm er in extremer Eigensucht den Tod anderer Menschen billigend in Kauf. Es seien die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe, des gemeingefährlichen Mittels und der Heimtücke erfüllt – sowie der Verdeckungsabsicht, weil er seinen Drogenkonsum habe verheimlichen wollen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht München I entscheiden.