Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben!

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Symbolbild: Zigaretten

Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, das die Außenwerbung für Tabakprodukte – etwa in Form von Plakaten – verbietet. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden. Im Kino dürfen Werbespots für Tabakprodukte nur noch in Filmen laufen, die nicht für Jugendliche freigegeben sind.

Das Bundeskabinett hatte ein solches Verbot bereits 2016 beschlossen. Im Bundestag steckte die Vorlage zum Werbeverbot dann aber jahrelang fest – vor allem wegen des Widerstands in der Unionsfraktion. Dort herrschten generelle Bedenken gegen einen derartigen Eingriff. 

Die neue Regelung für die Kinowerbung soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise umgesetzt werden – sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. 

Schätzungen zufolge hat die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung zuletzt 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Ein Teil dieser Einnahmen floss auch an die Kommunen – etwa für Plakatwerbung an Bushaltestellen. Diese Einnahmen gehen den Kommunen nun verloren.

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