Täter von Höxter-Horrorhaus soll von Psychiatrie in Gefängnis

Symbolbild: Gefängnis
Symbolbild: Gefängnis

Zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das Horrorhaus von Höxter soll Wilfried W. von der Psychiatrie in ein Gefängnis verlegt werden. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschied infolge der jährlichen Überprüfung der Unterbringung nach Angaben vom Mittwoch, dass die verminderte Schuldfähigkeit nicht gegeben sei. Grundlage der Entscheidung waren demnach eine Stellungnahme der Klinik sowie das Gutachten eines Sachverständigen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden, wie ein Gerichtssprecher weiter sagte. Zuerst hatte das „Westfalen-Blatt“ über die Gerichtsentscheidung berichtet. Laut dem Bericht prüfen W.s Anwälte noch, ob sie Beschwerde einlegen. Die Staatsanwaltschaft will demnach in den kommenden Wochen prüfen, ob sie nach Ablauf der Haftstrafe eine Sicherheitsverwahrung anstrebt.

W. und seine Exfrau wurden wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes im Oktober 2018 zu elf und 13 Jahren Haft verurteilt. In dem Prozess attestierte eine Gutachterin dem intellektuell stark eingeschränkten Mann eine verminderte Schuldfähigkeit.

Der Fall sorgte wegen seiner Rohheit und Brutalität bundesweit für Entsetzen. Die beiden hatten zwei Frauen durch Kontaktanzeigen in ihr Haus gelockt und sie so schwer misshandelt, dass sie starben. Zwei weitere Frauen misshandelten die beiden Angeklagten ebenfalls schwer, sie überlebten aber.

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