Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird bis Jahresende verlängert

Symbolbild: Hartz 4
Symbolbild: Hartz 4

Der im Zuge der Corona-Krise geltende erleichterte Zugang zur Grundsicherung wird bis zum Jahresende verlängert. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett „angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie“, wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch mitteilte. Die bis 31. Dezember verlängerten Maßnahmen umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.

Mit der Verordnung werde bis zum Ende des Jahres zudem sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen auch bei Pandemie-bedingten Schließungen weiterhin ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten können. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt werden.

Ebenso bis 31. Dezember verlängert wurde die Regelung, dass für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht. Das sei wichtig, weil das Mittagessen oft wegen der Pandemie nicht in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen eingenommen werden könne.

Das Bundeskabinett beschloss zudem die Verlängerung eines Gesetzes bis zum Jahresende, das die Arbeit der sozialen Dienstleister in der Corona-Krise absichert. Es bezieht sich auf soziale Einrichtungen etwa im Bereich der Rehabilitations- und Behindertenhilfe sowie der Arbeitsmarktpolitik und auf die Frühförderstellen.

„Viele soziale Dienstleister haben nach dem Lock-Down wieder ihre Arbeit aufgenommen und setzen sie unter Einhaltung der Hygienebestimmungen fort“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Damit bieten sie ein wichtiges soziales Sicherheitsnetz, das wir heute weiter abgesichert haben.“

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