Versicherte können viele Verträge noch bis Monatsende auf den Prüfstand stellen

Symbolbild: Vertrag
Symbolbild: Vertrag

Für viele Verbraucher kann sich ein Blick auf die eigenen Versicherungsunterlagen bis Ende des Monats lohnen: Bei zahlreichen Versicherungen mit einer dem Kalenderjahr entsprechenden Laufzeit läuft die dreimonatige Kündigungsfrist zum 30. September aus, wie die Interessenvereinigung Geld und Verbraucher (GVI) am Dienstag mitteilte. „Vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sollten genau unter die Lupe genommen werden“, erklärte die GVI.

Verbraucher sollten demnach entsprechende Verträge und ihre Kündigungsfrist im Zweifel zeitnah prüfen und bewerten, ob sich mit einem Anbieterwechsel zum Jahresende Geld sparen lässt – oder ob die Police eventuell sogar überflüssig ist und gekündigt werden kann. 

Bei besonders langfristigen Verträgen oder in Fällen, in denen das Versicherungs- vom Kalenderjahr abweicht, kann für die Kündigung indes ein anderer Stichtag gelten. Für wechselwillige Autofahrer gilt bei der Kfz-Versicherung in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist zum Jahresende – die Frist läuft dann also noch bis Ende November.

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