Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Berliner Pop-up-Radwege statt

Fahrradschnellweg in Nürnberg
Symbolbild: Fahrradfahren

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen sogenannte Pop-up-Radwege in der Hauptstadt stattgegeben. Wegen „ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ für die acht temporären Radwege verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung laut Mitteilung vom Montag, die entsprechende Beschilderung zu entfernen. Die Voraussetzungen für die Einrichtung der Radwege in der Corona-Pandemie hätten nicht vorgelegen.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Senatsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne) hatte die Radwege in der Corona-Krise eingerichtet. Laut Gericht gab sie zur Begründung im Wesentlichen an, in der Pandemie sei es erforderlich, die systemrelevante Mobilität zu gewährleisten. Dass ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, rechtfertige die Einrichtung der Radwege.

Das Gericht beschied, zwar könne die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten. Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs „ganz konkret auf eine Gefahrenlage“ hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Auch könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um „verkehrsbezogene Erwägungen“ handle.

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