Werbung für Corona-„Wundernebel“ mit „99,99 Prozent Entfernung von Viren“ irreführend

Symbolbild: "Wundernebel"
Symbolbild: "Wundernebel"

Die Werbung für einen angeblich 99,99 Prozent aller Viren und Bakterien vertreibenden „Wundernebel“ im Kampf gegen das Coronavirus ist unzulässig. Nach einem am Montag vom Landgericht München I verkündeten Urteil konnte der so werbende Hersteller Amoair nicht beweisen, dass sein Desinfektionsmittel tatsächlich diese Wirkung erzielt. Geklagt hatte ein Konkurrent – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen warb damit, aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen 99,99 Prozent der schädlichen Bakterien und Viren zu entfernen. Das Berliner Ensemble setzt die Vernebelungsmaschine von Amoair ein, um als Ergänzung zu seinen sonstigen Hygienemaßnahmen seinen Zuschauerraum zu desinfizieren.

Die Werbung mit der praktisch vollständigen Desinfektion ist laut Münchner Landgericht irreführend. Damit mache das Unternehmen eine gesundheitsbezogene Wirkungsaussage, weil in der Corona-Pandemie die Frage nach einer Entfernung von Coronaviren aus der Raumluft und von Oberflächen „eine der brennendsten und für die ganze Welt wichtigsten gesundheitlichen Fragen überhaupt“ sei. Deshalb gebe es hier besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit von Aussagen.

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