Anklage geht gegen Haftentlassung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess vor

Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Haftentlassung des Mitangeklagten im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Markus H., eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss nun über die Beschwerde entscheiden, wie eine Sprecherin der Karlsruher Anklagebehörde am Donnerstag sagte. Der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte den Haftbefehl gegen H. vor einer Woche aufgehoben, weil ihm keine Beihilfe zum Mord an Lübcke nachzuweisen sei.

Der Senat begründete die Entscheidung mit den drei Geständnissen des Hauptangeklagten Stephan E., der darin drei unterschiedliche Beteiligungen H.s an der Tat geschildert hatte. H. muss sich weiter vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.

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