Baden-Württemberg hebt Beherbergungsverbot für Geschäfts- und Dienstreisende auf

Symbolbild: Hotel
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In Baden-Württemberg wird das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten gelockert. Für Geschäfts- und Dienstreisende werde das Beherbungsverbot aufgehoben, kündigte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landtag an. Andere Reisende müssten jedoch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen.

Kretschmann äußerte sich einen Tag nach dem Corona-Gipfel im Berliner Kanzleramt in einer Regierungserklärung vor dem baden-württembergischen Landesparlament. Bei dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Länderchefs in Berlin war eine bundeseinheitliche Regelung über das Beherbergungsverbot vertagt worden.

Beim Berliner Corona-Gipfel seien „weitgehend einheitliche gute Ergebnisse erzielt“ worden, sagte Kretschmann. Das Infektionsgeschehen auch in Baden-Württemberg werde zunehmend diffuser und die Kontaktverfolgung daher immer schwieriger. „Deshalb müssen wir jetzt das Ruder umreißen, sonst kommen wir in schwere Bedrängnis.“

Bund und Länder hatten sich am Mittwochabend bei dem Treffen mit Merkel auf eine Verschärfung der Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie geeinigt. Demnach soll es unter anderem eine erweiterte Maskenpflicht in Regionen geben, in denen binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert werden. 

Bei privaten Feiern sollen in Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von 35 je nach Räumlichkeit 15 bis 25 Teilnehmer erlaubt sein. Bei einem Inzidenzwert von 50 sinkt die Maximalzahl auf zehn Menschen – oder Angehörige von zwei Hausständen.

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