Am Donnerstag tritt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte neue Teststrategie in der Corona-Pandemie in Kraft. Zentrales Element in der Verordnung sind Massen-Schnelltests in den Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen. Die Kosten müssen die Betroffenen nicht selbst tragen. Die Antigen-Schnelltests sollen binnen weniger Minuten Ergebnisse liefern.
Wie funktioniert der Schnelltest?
Der Test basiert auf dem Nachweis von Sars-Cov-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Der entscheidende Unterschied: Der Abstrich muss nicht in einem Labor ausgewertet werden – dies geschieht innerhalb kurzer Zeit direkt vor Ort. Alle derzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem, medizinischem Personal vorgenommen werden.
Welche Regelung gelten für die Allgemeinbevölkerung?
Anspruch auf einen bezahlten Schnelltest haben Menschen mit Kontakt zu einem bestätigtem Corona-Fall – etwa wenn sie im gleichen Haushalt wie der Infizierte leben, mit ihm einen mindestens 15-minütigen Kontakt hatten oder über die Corona-App gewarnt wurden.
Übernommen werden die Tests zudem in Einrichtungen oder Unternehmen, dazu gehören auch Arztpraxen, Kitas, Schulen, Asylbewerberheime.
Was ist für Krankenhäuser und Heime vorgesehen?
In Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und zur Rehabilitation werden Patienten, Betreute sowie das Personal getestet – und zwar im Fall eines Corona-Falls oder auch ohne Infektions-Ausbruch. Besucher müssen sich ebenfalls testen lassen. In Arztpraxen wird das Personal getestet – mit oder ohne Corona-Fall. Die Regelung gilt ausdrücklich für Menschen ohne Symptome.
Entfallen die bisherigen Tests?
Die so genannten PCR-Tests gelten als zuverlässiger als die neuen Schnelltests und sollen deshalb weiter angewandt werden.
Was ist für Reisende geplant?
Die zur Reisesaison eingeführte Regelung, dass sich Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet testen lassen müssen und dies bezahlt bekommen, läuft mit der Neuregelung zum 15. Oktober aus.
Ab dem 8. November gilt für alle Rückkehrer aus Gebieten, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft werden, eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen. Diese Pflichtquarantäne kann verkürzt werden, wenn der oder die Betroffene „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen negativen Corona-Test vorlegen können, wie es in der Vorlage heißt.
Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen. Die Vorgaben müssen noch von den Ländern auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden.