Berliner Eltern scheitern mit Eilantrag gegen Maskenpflicht in Schule

Maskenpflicht in der Schule
Maskenpflicht in der Schule

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Elternpaares gegen die Maskenpflicht in Schulen abgelehnt. Die Entscheidung fiel bereits am 6. Oktober, wie am Donnerstag bekannt wurde. Die Antragssteller führten demnach „medizinische Gründe“ an, weshalb ihre Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen könnten. Sie legten dem Gerichtsbeschluss zufolge allerdings kein entsprechendes Attest vor. Die Schule hatte eine Ausnahmeregelung für die Kinder abgelehnt.

Das von den Eltern vorgelegte Attest sei laut Schulleitung „abstrakt und ohne Bezug auf den Gesundheitszustand der oder des Betroffenen“. Ausgestellt war es von einer Ärztin für „Ganzheitliche Medizin und Homöopathie“ und einer „Expertin für Biologische Medizin“ der Universität Mailand. 

Das Attest enthielt den Angaben zufolge keine exakte Diagnose zum Gesundheitszustand des Kindes. Solche Auskünfte verstießen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ihres Kindes, argumentierten die Antragssteller. Die Richter wiesen diese Argumentation zurück.

Die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes sei rechtmäßig und verhältnismäßig, entschied das Gericht. Sie diene „dem Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus unter Schülern und Lehrern angesichts wieder steigender Fallzahlen in Deutschland und insbesondere in Berlin einzudämmen“.

Die Antragssteller können nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz muss die Maskenpflicht aber beachtet werden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage.

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