Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe nicht rechtens ist. Die Entscheidung gilt vorerst nur für die elf Antragssteller, wie das Gericht am Freitag auf Anfrage mitteilte. Das Alkoholausschankverbot ab 23.00 Uhr gilt weiterhin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bedauerte die Entscheidung.
Die Sperrstunde war am 10. Oktober in Kraft getreten. Zwischen 23.00 und 06.00 Uhr mussten Gastronomiebetriebe schließen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Berliner Senat am 6. Oktober gefasst. Die Maßnahme verfolge zwar das legitime Ziel, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verringern. Die Prüfung der Maßnahme habe aber ergeben, dass sie „für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens“ nicht erforderlich sei, erklärte das Gericht.
Ob die Sperrstunde auch für andere Gastronomiebetriebe kassiert würde, wollte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage nicht bestätigen. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden. „Wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, haben wir Klarheit für alle“, sagte der Gerichtssprecher.
Der Rechtsanwalt der Antragsteller, Niko Härting, sagte dem RBB-Sender „radioeins“: „Das zentrale Argument, dem sich jetzt auch das Verwaltungsgericht angeschlossen hat, ist, dass zu keinem Zeitpunkt auch nur der Versuch unternommen worden ist, einmal nachzuweisen, dass es Erkenntnisse gibt, dass sich Menschen nach 23.00 Uhr in Gaststätten, Bars und Restaurants vermehrt anstecken.“ Er fügte hinzu: „Da gab es überhaupt keine Faktengrundlage. Und schon aus diesem Grund ist diese Sperrstunde unverhältnismäßig.“
Bundesgesundheitsminister Spahn sagte dagegen am Freitag in Berlin, es sei „ohne Zweifel so“, dass gerade in Großstädten Situationen in den späten Abendstunden, „gerade mit Alkohol“, ein „Treiber des aktuellen Infektionsgeschehens“ seien. Spahn forderte, dass Großstädte auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren können müssten. Er finde „den Gedanken hinter der Sperrstunde einen richtigen“.
Der Berliner CDU-Landesvorsitzende und designierte Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl, Kai Wegner, mahnte an, die Corona-Regeln müssten auch durchgesetzt werden. „Es darf nicht sein, dass eine Minderheit das gemeinsam Erreichte gefährdet“, erklärte er am Freitag. „Ich erwarte jetzt vom Senat, dass er sich mit der betroffenen Branche an einen Tisch setzt und gemeinsam rechtskonforme und vernünftige Regeln erarbeitet werden“.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, forderte den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) dazu auf, sich zu der Entscheidung zu erklären. Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien zwar wichtig, dürften „jedoch nicht dazu führen, dass wir demokratische Grundsätze und elementare Freiheitsrechte mit Füßen treten“, erklärte Czaja am Freitag. Die bisherigen Erkenntnisse und die darauf aufbauenden Entscheidungen seien „in den letzten Monaten nicht immer nachvollziehbar“ gewesen.