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BGH: Nebenklage darf auch Freispruch von Angeklagtem anstreben

BGH: Nebenklage darf auch Freispruch von Angeklagtem anstreben

Symbolbild: Freispruch

Die Nebenkläger in einem Strafverfahren dürfen auch für den Freispruch des Angeklagten eintreten. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klar. Er stellte damit den Status von Pflegeeltern wieder her, die sich einem Verfahren gegen ihren Pflegesohn wegen versuchten Mordes als Nebenkläger angeschlossen haben. (Az: 3 StR 214/20)

Laut Anklage soll der zur Tatzeit 14-jährige Pflegesohn versucht haben, seine schlafenden Pflegeeltern zu erstechen. Sie wurden erheblich verletzt. In dem Verfahren wegen versuchten Mordes wurden sie als Nebenkläger zugelassen.

Anders als bei Nebenklägern meist üblich drangen die Pflegeeltern aber nicht auf eine harte Strafe. Vor dem Landgericht Koblenz stellten sie vielmehr mit zahlreichen Anträgen die Schuldfähigkeit und die strafrechtliche Verantwortlichkeit ihres Pflegesohns infrage.

Das Landgericht entzog daraufhin den Pflegeeltern ihren Status als Nebenkläger und beteiligte sie nicht mehr am Verfahren. Der Pflegesohn wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, den Pflegeeltern wurde das Urteil nicht zugestellt.

Nach dem Karlsruher Beschluss muss das Landgericht dies nun nachholen. Erst nach Beteiligung der Pflegeeltern könne der BGH das Koblenzer Urteil prüfen.

Die Berechtigung zur Nebenklage sei hier unbestritten eröffnet gewesen, erklärte der BGH zur Begründung. Diese entfalle auch dann nicht, wenn Nebenkläger die Schuldfähigkeit und Verantwortlichkeit des Angeklagten infrage stellten und so „letztlich dessen Freispruch erstreben“. Das Gesetz schreibe nicht vor, dass Nebenkläger bestimmte Ziele verfolgen müssten.

Ein Freispruch des Jugendlichen würde nicht automatisch seine Freiheit bedeuten. Nach dem Jugendstrafrecht kann das Gericht verschiedene erzieherische Maßnahmen anordnen, wenn der Angeklagte nicht über die notwendige Reife für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit verfügt.

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