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BGH: Täter vom Bahnhof Voerde muss in der Psychiatrie bleiben

BGH: Täter vom Bahnhof Voerde muss in der Psychiatrie bleiben

Bundesgerichtshof - Bild: Stephan Baumann

Der Mann, der im Bahnhof Voerde in Nordrhein-Westfalen eine Frau vor den Zug stieß, muss in der Psychiatrie bleiben. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Duisburg ist rechtskräftig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag. Das Landgericht hatte den Mann im Januar wegen Mordes verurteilt und eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet. (Az. 3 StR 265/20)

Der 29-Jährige stieß im Juli 2019 im niederrheinischen Voerde eine ihm unbekannte Frau vor einen einfahrenden Zug. Sie war sofort tot. Die Duisburger Richter urteilten auf heimtückischen Mord. Der Mann habe die Tat aber aufgrund seiner psychischen Erkrankung begangen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er schuldunfähig war: Er habe zum Tatzeitpunkt an einer atypischen Schizophrenie gelitten und eine psychotisch verzerrte Wahrnehmung gehabt. Die Richter gingen davon aus, dass er auch zukünftig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der 29-Jährige legte beim BGH Revision ein, dieser fand jedoch keine Rechtsfehler und wies die Revision ab. 

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