Boris Becker soll Vermögen nicht korrekt offengelegt haben

Boris Becker beim Spatenstich zur Boris Becker International Tennis Academy - Ezzedine Group

Tennislegende Boris Becker hat die Vorwürfe britischer Ermittler in einem Verfahren in Zusammenhang mit seiner Insolvenz erneut zurückgewiesen. Er plädiere in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig, sagte Becker am Donnerstag bei einer Anhörung vor einem Londoner Gericht. Becker soll im Zusammenhang mit seiner Insolvenz sein Vermögen nicht korrekt offengelegt haben. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft. 

Bereits im vergangenen Monat hatte Becker bei einer Anhörung die Anschuldigungen zurückgewiesen. Die Liste der Vorwürfe wuchs seitdem von 19 auf 28 Anklagepunkte an. Dem 52-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, mehrere Pokale zurückgehalten zu haben, darunter die Trophäe für einen ersten Wimbledon-Sieg 1985. Zudem soll er Immobilien und Bankguthaben verschwiegen und große Summen unter anderem auf Konten seiner früheren Lebensgefährtinnen Barbara und Lilly Becker überwiesen haben. 

Beckers Anwalt Jonathan Caplan sagte, der frühere Tennisstar sei entschlossen, die Vorwürfe zu entkräften und seinen Ruf wiederherzustellen. Ein Konkursgericht in London hatte den dreimaligen Wimbledonsieger im Juni 2017 wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Der Prozess gegen Becker soll im September 2021 beginnen und bis zu vier Wochen dauern.  

Bis Juli 2019 waren 82 Gegenstände, darunter Trophäen und persönliche Erinnerungsstücke des Tennis-Stars, versteigert worden. Mit dem Erlös in Höhe von rund 765.000 Euro wurde ein Teil der Schulden beglichen. 

Becker hatte bereits in der Vergangenheit rechtliche Schwierigkeiten mit der spanischen Justiz wegen Schulden im Zusammenhang mit seiner Villa auf Mallorca und mit der Schweizer Justiz, weil er den Pfarrer nicht bezahlt haben soll, der ihn 2009 traute. 

Ein deutsches Gericht verurteilte Becker im Jahr 2002 wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro.

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