Bund und Länder planen erheblich schärfere Corona-Maßnahmen

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen fassen Bund und Länder schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie ins Auge. Die Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Spitzenberatungen am Mittwoch sieht für Corona-Hotspots eine erweiterte Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen für Privatfeiern und Veranstaltungen, Sperrstunden in der Gastronomie und eine Schließung von Bars vor. Das Papier, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, lässt allerdings viele Details offen. Sie sind Verhandlungsgegenstand der Beratungen am Nachmittag im Kanzleramt.

Die genannten Beschränkungen sollen dort greifen, wo die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen die Schwelle von 35 pro 100.000 Einwohner überschreitet, wie aus dem Papier hervorgeht. „Die lokalen Maßnahmen müssen zielgerichtet und überregional vergleichbar sein“, heißt es darin. Die verschärfte Maskenpflicht etwa solle dann dort gelten, „wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen“.

Sollte die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 übersteigen, würden die Länder „konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen ergreifen“, heißt es in dem Papier weiter. Dazu können dann auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gehören. 

Wenn der Anstieg der Infektionszahlen dann trotz der Beschränkungen nicht zum Stillstand komme, „sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren“ – dann könnten Treffen im öffentlichen Raum wieder auf Angehörige zweier Haushalte beschränkt werden.

Eine bundesweit einheitliche Regelung zum umstrittenen Beherbergungsverbot sieht das Papier nicht vor. Es enthält lediglich eine „eindringliche“ Aufforderung von Bund und Ländern an Bürgerinnen und Bürger aus Regionen mit einem Inzidenzwert von mehr als 50, „nicht erforderliche innerdeutsche Reisen zu vermeiden“. Bund und Länder weisen in dem Papier außerdem darauf hin, „dass in der Mehrheit der Bundesländer die Beherbergung für Reisende aus Hotspots einen negativen Test voraussetzt“.

In der Beschlussvorlage fehlen noch viele Detailangaben – etwa zur Maximalzahl der Teilnehmer an Privatfeiern und Veranstaltungen, zum Umfang der anvisierten Kontaktbeschränkungen und zu einer Uhrzeit für die Sperrstunden in der Gastronomie. 

Bund und Länder weisen in der Vorlage darauf hin, „dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen“ müssten. Deshalb wolle der Bund „Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“.

Bund und Länder planen der Vorlage zufolge auch eine weitere Stärkung der Gesundheitsämter, um eine „vollständige Kontaktnachverfolgung“ zu gewährleisten. Die Bundeswehr könne die Gesundheitsämter „kurzfristig“ mit bis zu 5000 Kräften und „in wenigen Wochen“ mit bis zu 15.000 Kräften unterstützen. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen werden aufgefordert, die Gesundheitsämter mit Personal zu unterstützen.

Die Beschlussvorlage bezeichnet die Pandemiebekämpfung angesichts der gegenwärtig kritischen Lage als eine Aufgabe, die eine „historische Dimension“ habe. „In diesen Tagen entscheidet sich die Frage, ob wir in Deutschland die Kraft haben, den Anstieg der Infektionszahlen wieder zu stoppen“, heißt es in der Vorlage. 

Die Staaten, denen es gelinge, „die Infektionskontrolle zu erhalten, werden wirtschaftlich und sozial besser durch die Krise kommen und damit auch eine erheblich bessere Ausgangslage nach der Krise haben“, heißt es weiter. „Ziel allen staatlichen Handelns in den kommenden Wochen wird es also bleiben, die Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten.“ 

Der Maßstab dafür sei, „dass die Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche liegt oder nach Ausbrüchen zügig wieder unter diese Schwelle gesenkt wird“.

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