Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt das islamistisch-terroristische Potenzial in Deutschland einem Bericht zufolge auf derzeit 2060 Personen. Insgesamt gehe die Kölner Behörde von bundesweit über 28.000 Islamisten aus, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag. „Die schreckliche Tat in Dresden zeigt, dass vom islamistischen Terrorismus nach wie vor eine große Gefahr in Deutschland ausgeht“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang den Funke-Zeitungen.
In Dresden waren Anfang Oktober zwei Touristen mit einem Messer angegriffen worden; einer von ihnen starb. Tatverdächtig ist ein 20-jähriger Syrer, der als islamistischer Gefährder eingestuft ist.
Haldenwang versicherte, die Sicherheitsbehörden bearbeiteten mit vereinten Kräften weiterhin zahlreiche Gefährdungssachverhalte und klärten die islamistische Szene konsequent auf. Nach einer Umfrage der Zeitungen unter den 16 Bundesländern sitzen weit über 100 Islamisten in deutschen Gefängnissen ein, zwei in Sachsen-Anhalt, drei in Sachsen, vier in Baden-Württemberg, je fünf in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein, sechs in Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen zwölf und in Nordrhein-Westfalen 17. Darüberhinaus gibt es 16 Untersuchungsgefangene.
In den bayerischen Haftanstalten sind es den Angaben zufolge 31 Gefangene mit islamistisch-terroristischen Bezügen, in weiteren 27 Fällen lägen entsprechende Verdachtsmomente vor. Wie das Justizministerium in Baden-Württemberg erklärte, werden dort 17 Gefangene „wegen entsprechender Auffälligkeiten oder Hinweisen vorsorglich beobachtet“. Thüringen teilte den Zeitungen mit, die Zahl der islamistischen Gefangenen liege im einstelligen Bereich.
Das hessische Ministerium erklärte, dass in den Justizvollzugsanstalten eine niedrige zweistellige Anzahl an „Gefährdern“ Haftstrafen verbüße – sowie eine mittlere zweistellige Anzahl an Gefangenen, die dem Spektrum religiös motivierte Straftaten zuzuordnen seien. Brandenburg meldete einen Fall. In Bremen sitzt nach Auskunft des Innensenators ein Gefangener ein, der der islamistischen Szene nahestehe, aber wegen eines anderen Delikts verurteilt wurde. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland machten keine Angaben.