Die Bundesregierung hält auch bei einer dauerhaften Ausweitung des Homeoffice infolge der Corona-Pandemie keine Kontrollen für nötig, ob das heimische Büro den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung unterliegt. „Auch bei Telearbeit gilt die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung“, sagte Arbeits-Staatssekretär Björn Böhning (SPD) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Zwar gelte auch bei mobiler Arbeit der Arbeitsschutz. Das bedeute aber noch lange nicht, „dass der Arbeitgeber in der Privatwohnung nachschauen muss“.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuletzt vorgeschlagen, den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Heimarbeit pro Jahr zu verschaffen. Dabei geht es jedoch nicht um klassische „Telearbeit“, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung unterliegt, sondern um „mobile Arbeit“, an die der Gesetzgeber weniger strenge Anforderungen stellt.
Böhning betonte jedoch, an die allgemeinen Erfordernisse des regulären Arbeitsschutzes müssten sich die Unternehmen auch in diesem Fall halten. Für jede Art der Arbeit sei eine „Gefährdungsbeurteilung“ nötig: „Sind besondere Risiken vorhanden, und was folgt daraus?“ Eine Überprüfung vor Ort sei dafür aber nicht nötig.