Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird Anfang November über den geplanten Fehmarnbelttunnel entscheiden. Am 3. November werde die Entscheidung verkündet, teilte das Gericht mit. Die Leipziger Richter hatten seit dem 22. September an mehreren Tagen über die Klagen eines Aktionsbündnisses, von Umweltverbänden und Fährunternehmen gegen das Projekt verhandelt.
In den mündlichen Verhandlungen ging es um den Planfeststellungsbeschluss für den Tunnel vom Januar 2019. Er genehmigt den Bau eines kombinierten Eisenbahn- und Straßentunnels zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb trägt Dänemark, aber Deutschland verpflichtete sich dazu, die Anbindung ins Hinterland auszubauen. Die Kläger fechten den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Abschnitt an.
Die Umweltschützer argumentieren, dass der geplante Tunnel zwischen Puttgarden und Rödby durch ein Meeresschutzgebiet mit artenreichen Riffen und Sandbänken führt – es ist einer der letzten Rückzugsräume für Schweinswale, Seehunde, seltene Schwämme und Muscheln. Prognostiziert werden zudem lediglich 12.000 Fahrzeuge täglich: Dafür sei der kombinierte zweispurige Eisenbahn- und vierspurige Straßentunnel „völlig überdimensioniert und aus der Zeit gefallen“.
Die Befürworter verweisen darauf, dass der Tunnel einen wirtschaftlichen Schub für die strukturschwache Region bringen könnte. Die Zugverbindung von Hamburg nach Kopenhagen würde sich von viereinhalb auf zweieinhalb Stunden verkürzen, mit dem Auto würde die Fehmarnbeltquerung zehn Minuten dauern.