Vom teilweisen Lockdown im November sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständige direkt betroffen – und weitere indirekt. Ihnen verspricht die Regierung schnelle und unbürokratische Hilfe in Höhe von insgesamt bis zu zehn Milliarden Euro. Allzu viele Details konnten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag allerdings noch nicht angeben. Die Einzelheiten müssten noch „rechtssicher“ ausgearbeitet werden. Was schon klar ist:
Wer hat Anspruch auf eine außerordentliche Wirtschaftshilfe?
Die vom Lockdown im November direkt betroffenen Unternehmen wie Restaurants, Hotels, Clubs, Theater, Kinos, Fitnessstudios, Spielhallen, Bordelle oder Massagestudios sollen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe bekommen. Sie soll bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 betragen – für größere Unternehmen ab 50 Beschäftigten 70 Prozent, wie Altmaier sagte. Bei „ganz großen“ Unternehmen könne es noch zu weiteren Anpassungen kommen.
Für indirekt betroffene Unternehmen wie etwa Lieferanten von Restaurants oder Wäschereien soll es laut Altmaier entweder eine Liste geben „oder ein anderes Kriterium“. Wichtig sei in solchen Fällen, dass ein Unternehmen „90 bis 100 Prozent“ des Umsatzes im November einbüße – „nicht nur ein paar Prozentpunkte“. Der Handel fordert bereits Hilfen für Betroffene mit einem Umsatzausfall von 70 Prozent oder mehr.
Wie sollen die Umsätze berechnet werden?
Die Umsätze eines Unternehmens vom November 2019 seien „in der Regel versteuert und dokumentiert“, sagte Altmaier. Davon abgezogen würden die staatlichen Leistungen wie die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter und schon geflossene Hilfen.
Unternehmen, die es im vergangenen November noch gar nicht gab, sollen einen anderen Monatsumsatz als Referenz angeben können – „etwa den Oktober, wo es schon kühler und feuchter ist“, wie Altmaier sagte. Betriebe und auch Selbstständige mit stark schwankenden Umsätzen sollen einen Durchschnitt aus den Einnahmen mehrerer Monate angeben können.
Wann können Firmen Anträge auf Hilfe stellen?
Das soll „so zeitnah wie möglich“ soweit sein, versprach Altmaier; es werde sicherlich keine Monate dauern. Die Regierung werde Informationen dazu in den kommenden Tagen veröffentlichen. Der Minister bat um Verständnis: Die Anträge müssten rechtssicher gestellt werden können, Missbrauch möglichst ausgeschlossen werden. Anlaufstelle wird das Portal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sein. Für ganz schnelle Hilfsleistungen soll es die Möglichkeit von Abschlagszahlungen geben.
Welche Hilfen gibt es noch?
Betroffene Unternehmen können auch einen Schnellkredit für Anschaffungen und laufende Kosten bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen – neu ist dies auch für Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Die Garantie bei diesen Krediten für kleine Betriebe in Höhe von bis zu 300.000 Euro übernimmt zu 100 Prozent der Staat. Die Schnellkredite – bis zu 500.000 Euro sind es etwa für Betriebe mit mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigen – haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, der Zinssatz beträgt 3,0 Prozent. Zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn sind möglich.