NÜRNBERG. Die Erfahrung der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass insbesondere gemeinsamer Alkoholkonsum innerhalb größerer Menschenansammlungen im öffentlichen, aber auch im privaten Raum zu einer verstärkten Missachtung der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Infektionsschutzregeln und damit zu einem erheblichen Ansteckungsrisiko führen, so die Stadt Nürnberg.
Deshalb wird die Stadt Nürnberg hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten (wie zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstage) Regelungen erlassen. Diese wird für Feierlichkeiten in öffentlichen oder gemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 14. Oktober, in Kraft und gilt bis einschließlich 28. Oktober.
In privaten Räumen wird der Bevölkerung dringend empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen, so die Stadt Nürnberg weiter.