In einem Revisionsverfahren über die Rechtmäßigkeit von Embryonenspenden für Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch soll am 4. November eine Entscheidung vor dem bayerischen Obersten Landesgericht in München fallen. Während der wegen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagte Vorstand des Vereins Netzwerk Embryonenspende am Mittwoch auf einen Freispruch plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Neuverhandlung vor dem Landgericht Augsburg, wie Hans-Peter Eiden, Vorstand des Vereins Netzwerk Embryonenspende sagte.
Sollte das Oberste Landesgericht der Staatsanwaltschaft folgen, wäre nach Verfahren vor dem Amtsgericht und Landgericht ein neuer Prozess nötig. Sollte es dem Verein folgen, würde es ein Urteil mit Signalwirkung geben. Eiden sagte, es wäre dann ein Präzedenzfall mit bundesweiter Bedeutung.
Der Verein vermittelt seit 2013 nicht-kommerziell befruchtete Eizellen, die bei Kinderwunschbehandlungen übrig bleiben und eingefroren werden sowie normalerweise im Lauf der Zeit vernichtet würden. Wenn die Spenderpaare die Eizellen freigeben, verzichten sie auf eigene Ansprüche, die Empfängermutter wird auch die biologische Mutter. Nach Angaben des Vereins wurden bisher „nahezu 50 Kinder“ in Deutschland auf diesem Wege geboren, es gebe aktuell mehrere Schwangerschaften.
Zuletzt konnten die angeklagten Verantwortlichen des Vereins einen Freispruch vor dem Landgericht Augsburg erzielen. Allerdings gilt die Rechtslage als kompliziert.