EU-Einigung für Handelssanktionen ohne endgültigen WTO-Bescheid

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Die EU kann künftig auch ohne endgültigen Beschluss der Welthandelsorganisation WTO in Handelsstreitigkeiten Sanktionen verhängen. Die Mitgliedstaaten und das Europaparlament einigten sich am Mittwochabend auf eine entsprechende Überarbeitung der EU-Regeln als Antwort auf die US-Blockade der WTO. Nun „wird die EU sogar dann reagieren können, wenn (…) ein anderes WTO-Mitglied das Streitbeilegungsverfahren blockiert“, erklärte die EU-Kommission.

Die Berufungsinstanz des WTO-Streitbeilegungsmechanismus kann seit Dezember 2019 nicht mehr arbeiten, weil die USA seit fast drei Jahren die Ernennung neuer Richter blockieren. Nach WTO-Regeln müssen Dispute aber in letzter Instanz entschieden sein, damit der Kläger Maßnahmen wie Strafzölle einführen darf.

Die EU fürchtet, dass Länder weiterhin gegen Entscheidungen der WTO Berufung einlegen könnten – wohlwissend, dass genehmigte Sanktionen in Ermangelung einer Berufungsentscheidung bis auf Weiteres nicht verhängt werden können. In diesen Fällen soll die Kommission der Einigung zufolge nun bereits vorher entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Die EU strebe weiterhin eine WTO-Reform hin zu einem „modernisierten und gut funktionierenden multilateralen Regelwerk mit einem zweistufigen Streitbeilegungssystem als Herzstück“ an, erklärte Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Vorläufig können wir es uns aber nicht erlauben, über keinerlei Mittel zur Verteidigung zu verfügen.“

Der neue Mechanismus gilt nach Angaben der Kommission auch für die Streitbeilegungsbestimmungen im Rahmen von regionalen oder bilateralen EU-Handelsabkommen, sollte es dort zu einer ähnlichen Blockade kommen wie im Fall der WTO. Die Einigung der Unterhändler muss noch vom Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden.

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