Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die wegen der Corona-Krise gelockerten Vorgaben für Staatsbeihilfen mindestens bis zum nächsten Sommer beizubehalten. „Die Auswirkungen der Krise werden wir (…) noch einige Zeit spüren“, erklärte die für Wettbewerb zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrete Vestager am Freitag. Deshalb sollten die EU-Staaten bis zum 30. Juni weiterhin die Möglichkeit haben, Unternehmen gezielt zu unterstützen.
Brüssel hatte Mitte März die Vorgaben für Staatsbeihilfen deutlich gelockert. Seitdem hat die Behörde nahezu alle wegen der Krise beantragten Maßnahmen genehmigt. Nach Angaben von Vestager belaufen sich die seitdem genehmigten Hilfen auf fast drei Billionen Euro.
Die derzeit geltenden Obergrenzen für Staatshilfen sollen nach Angaben der Kommission beibehalten werden. Der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung soll dazu ausgeweitet werden, „indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, einen Beitrag zu den nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen zu leisten“. Bislang darf der Staat nur für nachweislich wegen der Pandemie ausgefallene Einnahmen der Unternehmen gerade stehen.
Vestager kündigte an, zunächst Stellungnahmen aller Mitgliedstaaten zu den Vorschlägen einzuholen. Die bisherigen Regelungen hatten insbesondere bei südlichen EU-Ländern Furcht vor Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst. Sie warfen vor allem Deutschland vor, besonders zu profitieren, weil es durch Haushaltsspielräume seine Unternehmen massiv unterstützen kann. Tatsächlich stammte nach Angaben der Kommission ein Großteil der genehmigten Hilfen aus Deutschland.