Nach wochenlangen Verhandlungen haben die EU-Mitgliedstaaten Leitlinien gegen den europäischen Flickenteppich bei den Corona-Reisebeschränkungen beschlossen. Die Europa-Minister der EU-Länder gaben am Dienstag in Luxemburg grünes Licht für ein einheitliches Ampelsystem zur farblichen Kennzeichnung von Risikogebieten. Ob und welche Maßnahmen die einzelnen Länder darauf basierend beschließen, bleibt ihnen allerdings weitgehend freigestellt. Auch stimmten nicht alle Länder den Plänen zu.
Wie zu Beginn der Pandemie im Frühjahr gehen die EU-Staaten derzeit unterschiedlich bei Reisebeschränkungen wegen des Coronavirus vor. So gibt es etwa von deutscher Seite eine Reisewarnung für Belgien, nicht aber von französischer. Ungarn hat unter Berufung auf das Virus sogar generell die Einreise untersagt; Ausnahmen gibt es nur für Reisende aus Polen, Tschechien und der Slowakei.
Den beschlossenen Regeln zufolge sollen Gebiete in Europa künftig mit den Farben Grün, Orange und Rot gekennzeichnet werden. Die Einstufung erfolgt auf Basis der Zahl der Corona-Fälle und der Testrate pro 100.000 Einwohner sowie dem Anteil positiv ausgefallener Tests. Die Mitgliedstaaten sollen diese Daten wöchentlich an die EU-Krankheitsbekämpfungsbehörde ECDC melden, die damit eine Karte aktualisiert.
Wie genau die Mitgliedstaaten mit der Klassifizierung umgehen, ist aber offen. Nur bei grünen Gebieten soll es keinerlei Beschränkungen geben. Ab orange können die Mitgliedstaaten Quarantäne oder Corona-Tests vorschreiben. Eine Höchstdauer der Selbst-Isolierung wird nicht vorgegeben. Außerdem handelt es sich bei den Leitlinien lediglich um eine Empfehlung, da Einreisebeschränkungen in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen.
Mehrere Mitglieder enthielten sich bei der Abstimmung ihrer Stimme. Offene Kritik am beschlossenen Text äußerte Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn: Dies könne nur „ein erster Schritt“ sein. „Es müssen andere Kriterien dazu kommen“, etwa die Sterberate und die Auslastung der Krankenhäuser. Nach Angaben von EU-Diplomaten stimmten auch Österreich, Malta und Griechenland nicht zu.