Frankreich will Verbot von „Bienenkillern“ aufweichen

Symbolbild: Pflanzenschutzmittel
Symbolbild: Pflanzenschutzmittel

In Frankreich zeichnet sich eine begrenzte Wiederzulassung bienenschädlicher Pestizide ab. Die Nationalversammlung stimmte in der Nacht zu Dienstag für Teile einer Gesetzesänderung, die Ausnahmen für den Einsatz sogenannter Neonikotinoide durch Zuckerrübenbauern vorsieht. Die Produzenten klagen über starken Schädlingsbefall, der ihre Ernten mindert.

Seit September 2018 sind in Frankreich fünf verschiedene Neonikotin-Wirkstoffe verboten, die als „Bienenkiller“ gelten. Laut Umweltschützern wirken sie nicht nur gegen Schädlinge, sondern schwächen auch Bienen und Hummel und töten sie in größeren Dosen sogar.

Das französische Verbot ging bisher über eine EU-Regelung von Ende 2018 hinaus. Nun will die Regierung von einer Ausnahmeklausel Gebrauch machen, um den Rübenbauern zu helfen. Die abschließende Abstimmung in der französischen Nationalversammlung zu Neonikotinoiden wurde in der Nacht zu Mittwoch erwartet.

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