Gastwirt bekommt von Versicherung eine Million Euro wegen Lockdown-Schließung

Justitia (über cozmo news)
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Ein Münchner Gastwirt bekommt von seiner Versicherung gut eine Million Euro wegen der Zwangsschließung seines Betriebs im Zuge des Corona-Lockdowns. Bei der Höhe der Entschädigung seien weder das Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen anzurechnen gewesen, da diese keine Schadensersatzleistungen seien, urteilte das Landgericht München I am Donnerstag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 12 O 5895/20).

Eine Reihe von Gastwirten hat gegen ihre Betriebsschließungsversicherung Klage eingereicht, weil diese trotz der im Corona-Lockdown geschlossenen Gaststätten nicht für die Einnahmeausfälle aufkommen wollen. Dem Landgericht zufolge sind mittlerweile 86 Klagen eingegangen.

Im vorliegenden Fall hatte der Gastwirt die Versicherung erst am 4. März und damit 17 Tage vor der Zwangsschließung abgeschlossen. Das Gericht urteilte, die verklagte Versicherung habe ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen teilweise intransparent formuliert, weshalb sie unwirksam seien. Denn wenn der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt werde, müsse dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel bestehe.

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