Google muss Nutzerdaten wegen Beleidigung von Landtagspräsidentin Aras herausgeben

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Symbolbild: Alphabets Suchmaschine "Google" geöffnet auf einem "Apple Mac"

Google muss die Daten von Nutzern herausgeben, die die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) in Kommentaren zu einem Youtube-Video beleidigt haben. Die Beschimpfungen seien „so ehrverletzend“, dass das Persönlichkeitsrecht verletzt werde, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Zwei weitere Beschwerden gegen Facebook wurden abgewiesen. (Az. 4 W 54/20 und weitere)

Es ging um Reaktionen auf den Ausschluss des fraktionslosen Abgeordneten Heinrich Fiechtner von fünf Plenarsitzungen. Aras verwies ihn im Juni nach mehreren Ordnungsrufen des Saals. Der frühere AfD-Abgeordnete weigerte sich allerdings zu gehen und wurde daraufhin von Ordnungskräften herausgetragen. Das Landtagspräsidium entschied anschließend, Fiechtner von den nächsten fünf Sitzungen auszuschließen. 

Fiechtner schrieb später auf seinem Facebookprofil, dass er Klage gegen Aras vor dem Verfassungsgerichtshof einreichen werde. Eine Nutzerin kommentierte das mit den Worten, eine „islamische Sprechpuppe“ gehöre nicht in ein deutsches Parlament. Dies verletze zwar ebenfalls Aras‘ Persönlichkeitsrechte, sei aber noch als zulässige Meinungsäußerung hinzunehmen, entschied das Oberlandesgericht. Anders die Kommentare unter einem Youtube-Video von Fiechtner über seinen Auftritt im Landtag: Hier handele es sich um „Schmähkritik und Formalbeleidigungen“. 

Das Gericht wies außerdem eine Beschwerde von Google gegen eine frühere Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzerdaten nach ähnlichen Kommentaren zurück. 

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