Heil weist Unionsforderungen nach Abschwächung von Arbeitsschutzgesetz zurück

Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Forderungen aus der Union zurückgewiesen, das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz zu verwässern. „Wir müssen den Sumpf in Teilen der Fleischindustrie mit diesem Gesetz richtig austrocknen und dürfen nicht den Versuchen der Lobbyisten nachgeben, Schlupflöcher in das Gesetz zu formulieren“, erklärte Heil am Samstag in Berlin. „Alle Koalitionspartner müssen Verantwortung übernehmen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt“, mahnte er die Union.

Heil erinnerte daran, dass es im Frühjahr in ganzen Landkreisen einen Lockdown gegeben habe, weil in der Corona-Krise Arbeitsschutz und Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Ein besserer Schutz sei aber nur möglich, „wenn wir Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten“. Besonders die Fleischindustrie habe „immer wieder versucht, Gesetze zu umgehen und Schlupflöcher zu finden, um auf dem Rücken der Schwächsten Gewinne zu maximieren“. 

„Die Missstände sind real und dauern an“, kritisierte Heil. Dies habe sich erst vor wenigen Wochen bei Durchsuchungen bei Zeitarbeitsfirmen der Fleischindustrie gezeigt. „Dass die Union nun versucht, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu verzögern und zu verwässern, ist nicht akzeptabel“, warf der SPD-Politiker daher dem Koalitionspartner vor.

„Wenn sich CDU und CSU weiter weigern, stellen sie den Profit der Fleischlobby über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und über die Verabredungen in der Koalition“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dazu den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Samstag. Er erwarte, „dass wir den Gesetzentwurf von Hubertus Heil zügig umsetzen“.

Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnte davor, die geplanten neuen Vorschriften abzuschwächen. „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz muss jetzt kommen – und zwar genauso, wie es auf dem Tisch liegt, inklusive des Verbotes von Werkverträgen und Leiharbeit“, sagte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler den RND-Zeitungen.

Bleibe Leiharbeit erlaubt, „ändert sich in Deutschlands Fleischindustrie nichts“, warnte Zeitler weiter. Das einzige Ergebnis werde dann sein: „Auf den dubiosen Firmen in der Branche, die jetzt mit Werkverträgen arbeiten, klebt dann künftig das neue Label Leiharbeit.“ Produktionsspitzen könnten jedoch statt über Leiharbeit auch über tarifliche Arbeitszeitkonten und mit Hilfe saisonal begründeter, befristeter Arbeitsverträge ausgeglichen werden.

„Jetzt stehen alle Abgeordneten von CDU und CSU in der Verantwortung und müssen ihr Versprechen gegenüber den Beschäftigten wie dem Koalitionspartner halten, dass die zugesagten Verbesserungen für die Fleischindustrie kommen“ erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Mit jedem weiteren Tag, den die Union das Gesetz verzögert, setzt sie mitten in der Coronakrise die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel.“

Die Union hat es den RND-Zeitungen zufolge abgelehnt, über das neue Gesetz kommende Woche im Bundestag zu beraten. „Einmal mehr knickt die Regierungskoalition und insbesondere die Union vor den Interessen der Fleischlobby ein und beweist damit, dass ihr die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten gleichgültig sind“, erklärte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl dazu in Berlin.

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