Höchststrafe in Münchner Mordprozess gegen Hilfspfleger: Landgericht sieht drei Morde als erwiesen an

Landgericht München
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Das Landgericht München I hat im Mordprozess gegen einen Hilfspfleger die in Deutschland mögliche Höchststrafe verhängt. Wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und anderer Taten verurteilte das Gericht Grzegorz Stanislaw W. am Dienstag zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. W. sei schuldig, Patienten mit Insulin getötet zu haben, befand das Gericht.

W. war ursprünglich wegen sechs Morden angeklagt, das Gericht sah zudem einen siebten Fall als möglichen weiteren Mord. Allerdings ließ sich in den weiteren Fällen der Tatnachweis nicht mit ausreichender Sicherheit führen, weshalb nur drei Morde zum Urteil kamen.

Der geständige 38-Jährige war in 69 Haushalten in ganz Deutschland tätig. In einem großen Teil der Haushalte bestahl er auch seine Patienten und deren Familien, die Arbeitsverhältnisse dauerten meist nur wenige Tage.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ebenfalls eine lebenslange Haft gefordert, statt der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverfahrung aber auf ein lebenslanges Berufsverbot plädiert.

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