In Baden-Württemberg müssen Schüler ab Montag auch im Unterricht Maske tragen

Symbolbild: Maskenpflicht in der Schule
Symbolbild: Maskenpflicht in der Schule

In Baden-Württemberg gilt wegen der steigenden Infektionszahlen ab Montag an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Darüber informierte das Kultusministerium des Landes die Schulen am Freitag. Grundlage ist die Änderung der Corona-Verordnung Schule vom Donnerstag. Demnach gelten neue Maßnahmen ab der Pandemiestufe 3 – einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner.  

Die Pandemiestufe 3 ist noch nicht offiziell ausgerufen. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass dies spätestens am Montag passieren wird. Lehrkräfte und Schüler ab der fünften Klasse müssen also ab Montag auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Lehrer, die sich weigern, dürfen das Schulgelände nicht betreten. Eine solche Weigerung gilt als Verletzung der Dienstpflicht, die dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden ist. Gegen Schüler, die keine Maske tragen wollen, soll „pädagogisch angemessen“ vorgegangen werden. Die Schulen können notfalls weitere Maßnahmen bis hin zum zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht ergreifen. 

Zudem dürfen im Sportunterricht keine Kontaktsportarten mehr betrieben werden. Die Schulgebäude sollen nicht mehr für außerschulische Zwecke zur Verfügung stehen. Kreise, die als Risikogebiete gelten, können auch weitergehende Regelungen erlassen.

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