Bahnreisende werden in Zukunft keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Zug etwa aufgrund eines Unwetters verspätet ist. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf eine entsprechende Reform der Fahrgastrechte. Nach Angaben des Rates der Mitgliedstaaten enthält der Kompromiss eine Klausel über höhere Gewalt, die Eisenbahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht „unter besonderen Umständen“ ausnimmt.
Eine derartige Klausel für „extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder große Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ war eine Forderung der Verkehrsminister. Insbesondere Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich für eine Angleichung der Vorgaben für Entschädigungen für Bahn- und Flugreisen ausgesprochen. Das Parlament war dagegen, konnte sich in den Verhandlungen aber nicht durchsetzen.
Auch in anderen Bereichen blieb die Einigung hinter den Forderungen der EU-Abgeordneten zurück. Sie hatten etwa eine deutliche Erhöhung der zu zahlenden Entschädigungen in Verspätungsfällen gefordert. Die Einigung sieht nun eine Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises für eine Verspätung ab einer Stunde und 50 Prozent ab zwei Stunden vor – das entspricht der bisherigen Regelung der Deutschen Bahn.
Auch bei den sogenannten Durchfahrtskarten wird sich für deutsche Verbraucher nicht viel ändern. Bahnunternehmen werden künftig EU-rechtlich verpflichtet, bei einer Reise mit Umstieg vom Nah- in den Fernverkehr ein einziges Ticket auszugeben. In Deutschland ist dies ohnehin üblich. Die Mitgliedstaaten lehnten hingegen ab, verschiedene Eisenbahnunternehmen zu verpflichten gemeinsame Tickets anzubieten.
Kleine Verbesserungen gibt es der Einigung zufolge für das Reisen für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. In einigen Jahren sollen zudem alle Züge mit Fahrradabteilen ausgestattet sein.
Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg zeigte sich insgesamt enttäuscht. „Das Parlament konnte sich nur punktuell mit seinen progressiven Forderungen durchsetzen“. Die Klausel zur höheren Gewalt hingegen sei ein „klarer Rückschritt“ beim Verbraucherschutz. „Meines Erachtens nach haben wir die Chance verpasst, Bahnfahren wirklich attraktiver zu machen“, erklärte auch der CSU-Abgeordnete Markus Ferber.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beklagte eine „ganz erhebliche“ Schwächung der Rechte von Bahnfahrern an entscheidender Stelle. „Die Bahnunternehmen können Entschädigungsansprüche für Zugausfälle und -verspätungen künftig mit dem Hinweis auf die neue Höhere-Gewalt-Klausel einfach ablehnen“, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. „Ob Kunden Geld bekommen, hängt also vom Gutdünken der Unternehmen ab“, kritisierte er. „Die bisherige Rechtsicherheit für Verbraucher wäre damit hinfällig.“