Laschet wirbt vor Corona-Gesprächen mit Merkel für „einheitliche Regeln“

Armin Laschet - Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen - Bild: Land NRW
Armin Laschet - Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen - Bild: Land NRW

Unmittelbar vor den Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über die angespannte Coronalage hat sich Nordrhein-Westfalens Regierungschefs Armin Laschet (CDU) für mehr Einheitlichkeit bei den Corona-Regeln ausgesprochen. Notwendig seien „einheitliche Regeln“ in Regionen, in den die so genannten Inzidenzwerte überschritten werden, sagte Laschet am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“.

Das regionale Vorgehen in Hotspots gegen die weitere Corona-Ausbreitung sei eine Stärke Deutschlands, sagte Laschet. Wenn es aber nun eine Vielzahl von Gebieten mit hohen Infektionszahlen gebe, „dann brauchen wir da gleiche Regeln“.

Als Beispiele nannte Laschet Regelungen zu Alkoholverboten, Sperrstunden in der Gastronomie und eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen von privaten Feiern. Auch ein einheitliches Bußgeld bei Verstößen könne „man machen“. 

Mit Blick auf das umstrittene Beherbungsverbot warb Laschet für „pragmatische Lösungen“. Grundsätzlich gehe es darum, sich auf „das Wesentliche“ zu konzentrieren, „denn die Lage ist ernst“.

Bei den Beratungen am Mittwochnachmittag im Berliner Kanzleramt wollen die Spitzen von Bund und Ländern versuchen, sich auf einheitlichere Regelungen zu verständigen. Die Positionen der Bundesländer etwa beim Beherbergungsverbot klaffen aber derzeit teilweise noch weit auseinander.

So lehnte etwa Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) eine Lockerung der strengen Beherbergungs-Beschränkungen in ihrem Bundesland ab, während Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Reisebeschränkungen harsch kritisierte.

In den meisten Bundesländern gilt die Regel, dass Menschen aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen binnen einer Woche nur dann in einem Hotel beherbergt werden dürfen, wenn sie einen aktuellen negativen Coronavirus-Test vorweisen können.

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