Mann soll psychisch labile Frau in Tod getrieben haben – Prozessbeginn in Hessen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Es sind harte Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft im hessischen Limburg am Dienstag zum Prozessbeginn gegen Brunhold S. in gleich drei Anklagen vor dem Landgericht erhebt: Der 61-Jährige soll eine psychisch labile Frau in den Tod getrieben haben, in zwei weiteren Fällen werfen ihm die Anklagen versuchten Mord vor. S. soll in Selbsthilfegruppen im Internet Kontakt mit seinen späteren Opfern aufgenommen haben. Bis Mittwoch will die Kammer entscheiden, ob das Verfahren über mehrere Wochen ausgesetzt wird.

S. soll sich gezielt psychisch instabile und suizidgefährdete Frauen gesucht haben, um sie zum Suizid oder zu einer Tötung durch ihn zu überreden. Der 61-Jährige soll dies zur Befriedigung seiner sexuellen Triebe getan haben. Bereits 2017 wurde S. vom Landgericht Gießen wegen eines ähnlichen Vorwurfs zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Vor dem Landgericht Limburg geht es konkret um einen versuchten Mord im Raum Limburg 2012, einen versuchten Mord im Raum Nürnberg-Fürth 2015 und einen vollendeten Mord in Bremen 2016. Alle drei Frauen befanden sich wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung. Laut Anklage soll S. in Erhängungsszenarien eine „besondere sexuelle Befriedigung“ finden. Sein Sadismus habe sich über Jahrzehnte entwickelt.

Im ersten Fall habe S. 2012 Kontakt zu einer Frau aufgenommen, die sich in einer Klinik aufhielt. Im Laufe der Zeit sei es zu regelmäßigen Telefonaten und E-Mails gekommen. Darin habe die Frau zu verstehen gegeben, dass sie schmerzfrei sterben wolle. S. habe ihr daraufhin drei verschiedene Tötungsarten vorgeschlagen. Die Tat konnte laut Anklage verhindert werden, weil die Frau kurz vor einem geplanten Treffen mit S. ihrer Mutter von ihrem Plan erzählt habe.

2015 habe S. in einem Selbsthilfeforum „Hilfe zum schmerzlosen Aus-dem-Leben-scheiden“ angeboten. In dem Forum habe er Fremdtötungen thematisiert, ohne sein sexuelles Interesse dahinter zu offenbaren. Er sei davon ausgegangen, dass die Nutzerinnen dort „besonders leicht zu manipulieren“ seien. 

Im November 2015 habe er eine Frau kontaktiert und unterschiedliche Suizidmethoden angesprochen. Obwohl sich die Frau nicht habe töten wollen, habe S. sie bedrängt. Schließlich habe er sie dazu überredet, sich in einem Videochat einen Gürtel um den Hals zu legen, um sich an einer Tür aufzuhängen. Die Frau brach den Suizidversuch im letzten Moment ab.

Im dritten angeklagten Fall aus Bremen habe S. sein Opfer ebenfalls dazu überredet, sich mit einem Gürtel an der Wohnzimmertür zu erhängen – obwohl die Frau dies eigentlich nicht gewollt habe. Sie tötete sich dadurch selbst. S. habe gewusst, dass die Frau zum Tatzeitpunkt nicht fähig gewesen sei, einen freien Willen bilden zu können.

S. soll laut Anklage sexuelle Praktiken bevorzugen, die Anderen Schmerz oder Erniedrigung bereiteten. Seine Neigungen habe er meist mit Prostituierten ausgelebt. Schon 2007 habe er angefangen, suizidgefährdete Frauen im Internet zu kontaktieren. 

Die Verteidigung beantragte am Dienstag eine Aussetzung des Verfahrens, weil ein psychiatrisches Gutachten zu einer der überlebenden Frauen fehle. Darin solle geklärt werden, ob die Frau zum Tatzeitpunkt in der Lage gewesen sei, einen freien Willen zu bilden. Die Kammer will bis Mittwoch über den Antrag entscheiden. 

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