Merkel nennt Corona-Maßnahmen „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“

Bild: glomex

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Bundestag die mit den Ländern beschlossenen drastischen Corona-Maßnahmen verteidigt. „Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“, sagte sie am Donnerstag in einer Regierungserklärung, die mehrfach von Zwischenrufen aus den Reihen der AfD unterbrochen wurde. Merkel betonte mit Blick auf die rasant steigenden Infektionszahlen: „Wir befinden uns zu Beginn der kalten Jahreszeit in einer dramatischen Lage.“

Es gebe kein anderes, milderes Mittel als konsequente Kontaktbeschränkungen, um das Infektionsgeschehen auf ein beherrschbares Niveau zu bringen, sagte Merkel weiter. Es gehe darum, die Kontakte in den kommenden Wochen auf ein „absolut notwendiges Minimum zu reduzieren“. Mit Blick auf die Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie sagte die Kanzlerin: „Ich verstehe die Frustration, ja die Verzweiflung gerade in diesen Bereichen sehr.“ 

Die vielen erarbeiteten Hygienekonzepte seien nicht sinnlos, sie würden später auch wieder gebraucht. Aber in der gegenwärtigen Infektionslage „können diese Hygienekonzepte ihre Kraft nicht mehr entfalten“. Zum Abschluss ihrer Rede betonte Merkel: „Der Winter wird schwer, vier lange schwere Monate, aber er wird enden.“

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der Bundesregierung in seiner Erwiderung auf Merkel „Kriegspropaganda“ vor. Das tägliche „Infektionszahlen-Bombardement“ solle den Menschen Angst machen. „Eine Corona-Diktatur auf Widerruf verträgt sich nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung. So weitreichende Beschlüsse, wie sie die Regierungschefs der 16 Bundesländer am Mittwoch gemeinsam mit Merkel beschlossen hätten, dürften nicht am Parlament vorbei gemacht werden.

Bund und Länder hatten am Mittwoch einen weitgehenden Lockdown beschlossen. Er soll am Montag beginnen und bis Ende November dauern. In der Öffentlichkeit dürfen sich dann nur noch Menschen aus zwei Haushalten gemeinsam aufhalten, maximal aber zehn Menschen. Restaurants und Bars müssen schließen, ebenso Einrichtungen aus Sport, Kultur und Freizeit. Schulen und Kitas bleiben offen, auch die sonstigen Unternehmen können weiter arbeiten. Nach zwei Wochen sollen die Maßnahmen überprüft und wenn nötig angepasst werden. 

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