Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bürgermeister von elf deutschen Großstädten haben sich auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Wenn die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, solle es in den betroffenen Städten eine erweiterte Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und gegebenenfalls auch Sperrstunden und Alkoholbeschränkungen geben, heißt es in einem am Freitag vorgelegten Beschlusspapier.
Weitere Maßnahmen seien in solchen Fällen zusätzliche „Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen“, heißt es in dem Papier. Falls der Anstieg dann binnen zehn Tagen nicht zum Stillstand komme, seien „weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich“. Diese „zusätzlichen regionalen Beschränkungsmaßnahmen“ sollten dann greifen, „wenn die Kontaktnachverfolgung absehbar aufgrund der hohen Inzidenz nicht mehr vollständig möglich ist“.
Merkel zeigte sich besorgt über die deutlich steigenden Infektionszahlen in den Städten. „Die Großstädte und die Ballungsräume sind der Schauplatz, wo wir sehen, ob wir die Pandemie unter Kontrolle halten können oder ob uns die Kontrolle entgleitet“, sagte sie. „Es ist im Sommer gut gegangen, jetzt sehen wir ein anderes besorgniserregendes Bild.“ Sollte die Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich sein, „werden uns die Infektionszahlen davonrennen“, warnte sie.
„Wenn irgend möglich wollen wir das wirtschaftliche und öffentliche Leben nicht wieder so herunterfahren, wie es im Frühjahr notwendig war“, sagte die Kanzlerin weiter. „Ganz oben stehen für mich auch die Kinder und Jugendlichen und ihre Bildung“, wandte sie sich gegen erneute Schulschließungen.
Die Spitzenrunde vereinbarte zudem, dass die Bundeswehr ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf Bitten der jeweiligen Stadt Bundeswehr-Experten zur Beratung und Koordinierung in die kommunalen Krisenstäbe entsendet. Auf Wunsch der Städte soll die Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung durch die Bundeswehr möglichst durch längerfristig eingesetztes Personal erfolgen.
Die Großstädte wollen dem Beschluss zufolge ihrerseits organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst mit geschultem Personal für die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Dabei komme die Abordnung aus anderen Verwaltungsbereichen ebenso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Studierenden oder anderen Freiwilligen.