Mitangeklagter in Lübcke-Prozess wird aus Untersuchungshaft entlassen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mitangeklagte Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. H. sei „nicht mehr verdächtig, sich der Beihilfe strafbar gemacht zu haben“, teilte der fünfte Strafsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag im Prozess mit. Es bestehe „keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für die Beihilfe“.

Als Grundlage der Entscheidung nannte das Gericht die jüngste Einlassung des Hauptangeklagten Stephan E., der sich zusammen mit H. seit Juni in dem Mordprozess verantworten muss. H. wurde angeklagt, „psychologische Beihilfe“ geleistet zu haben. E. gestand zuletzt in einem dritten Geständnis den tödlichen Schuss auf Lübcke.

Der Hauptverdächtige gab zudem an, dass H. auch am Tatort gewesen sei. Spuren von H. wurden dort allerdings nicht gefunden. Noch am Mittwoch forderte die Nebenklage auf Grundlage von E.s drittem Geständnis, H.s Haftbefehl von psychologischer Beihilfe auf Mittäterschaft abzuändern. H. sei zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen, sagte der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt.

Weiterhin sei H. wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz dringend tatverdächtig, erklärte das Gericht am Donnerstag. Er soll eine nachträglich unbrauchbar gemachte Waffe besessen haben, ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis dafür zu besitzen. H. muss weiterhin an den Verhandlungen im Lübcke-Prozess teilnehmen, wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel ankündigte.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.

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