Patientenbeauftragte ruft Bürger trotz Corona zu Erste-Hilfe-Maßnahmen auf

Übung einer Herz-Lungen-Wiederbelebung - Bild: nastyatkachenko19 via Twenty20
Übung einer Herz-Lungen-Wiederbelebung - Bild: nastyatkachenko19 via Twenty20

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, hat die Bürger trotz etwaiger Sorgen vor einer Corona-Infektion zu lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfällen aufgerufen. „Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand kommt es auf jede Minute an. Der schnelle Beginn mit Wiederbelebungsmaßnahmen ist für die Betroffenen überlebenswichtig“, erklärte Schmidtke am Dienstag in Berlin. Passanten sollten daher nicht zögern und helfen.

Schmidtke verwies auf die aktuellen Handlungsempfehlungen des Nationalen Bündnisses Wiederbelebung zu Rettungsmaßnahmen durch medizinische Laien in Corona-Zeiten. Demnach ist entscheidend, bei Bewusstlosen ohne Atmung durchgängig eine Herzdruckmassage durchzuführen, um bis zum Eintreffen der Rettungskräfte einen Kreislauf notdürftig aufrechtzuerhalten. Auf eine Beatmung kann und soll hingegen aus Infektionsschutzgründen verzichtet werden.

Auch die anfängliche Prüfung, ob ein Mensch noch bei Bewusstsein ist und atmet, soll laut Empfehlung ausnahmsweise lediglich durch Ansprechen, Berühren und Beobachten des Brustkorbs erfolgen. Ein Herunterbeugen zum Gesicht für die Kontrolle auf Atemgeräusche und Luftströmungen, wie es in Erste-Hilfe-Kursen standardmäßig ebenfalls gelehrt wird, soll unterbleiben. Außerdem können Mund und Nase bei der Herzdruckmassage mit einem Tuch abgedeckt werden.

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