Die Polizei in Hessen hat am Freitag ihren Einsatz zur Räumung des von Umweltaktivisten aus Protest gegen den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 besetzten Waldgebiets fortgesetzt. Die Beamten in Gießen erklärten, mit den Autobahngegenern im Herrenwald nahe dem Dannenröder Forst im Gespräch zu sein und diese zum Rückzug aufzufordern. In Berlin besetzten bereits am Morgen Umweltaktivisten aus Protest gegen die Rodung des Walds die hessische Landesvertretung.
Der Einsatz im Herrenwald verlief laut Polizei ruhig. Am Mittag zog demnach eine Demonstration mit etwa 80 Teilnehmern von Stadtallendorf in Richtung des Waldgebiets, in dem sich vereinzelt noch Menschen befanden. Die Rodungsarbeiten in dem Waldgebiet hatten am Donnerstag begonnen. Zugleich leitete die Polizei die Räumung von Baumhäusern ein, in denen sich Demonstranten aufhielten. Für den umstrittenen Autobahnbau sollen rund 27 Hektar Wald gerodet werden.
Auch die Aktivisten in der hessischen Landesvertretung in Berlin wandten sich gegen den geplanten Bau der A49 durch das 300 Jahre alte Laub- und Mischwaldgebiet. Laut Berliner Polizei befanden sich etwa zehn Menschen auf dem Dach des Gebäudes, während rund 50 Menschen vor der Landesvertretung demonstrierten. Schäden am Gebäude oder Festnahmen gab es demnach nicht. Die Polizei stellte aber Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Hausfriedensbruch. Das Land Hessen gab keinen Kommentar ab.
„Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung auf, die Räumung und Rodung sofort zu stoppen“, erklärten die Organisationen Ende Gelände, Fridays for Future und Anti-Kohle-Kidz, zu der Aktion in Berlin. „Mitten in der Klimakrise einen Wald für eine neue Autobahn zu roden, ist klimapolitischer Wahnsinn“, kritisierte Riva Morel von Fridays for Future Berlin. „Wir müssen jetzt mit der Verkehrswende anfangen, das bedeutet: Busse, Bahnen und Radwege bauen statt neuer Autobahnen“, forderten die Aktivisten.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied indes, dass eine tägliche Sitzblockade gegen die Waldrodung auf einer Landstraße bei Homberg nicht generell verboten werden darf. Es ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der zwei- bis dreistündigen Mahnwache bis März 2021 um eine sogenannte unerlaubte Verhinderungsblockade handle, urteilten die Richter. Die Demonstration müsse aber so gestaltet werden, dass eine unverhältnismäßige Belastung Dritter vermieden werde.