Präsident des Verfassungsgerichts sieht Rechtsstaat durch Corona-Krise bewährt

Bundesverfassungsgericht (über bild_raum, Stephan Baumann, Karlsruhe)
Bundesverfassungsgericht (über bild_raum, Stephan Baumann, Karlsruhe)

Der Rechtsstaat in Deutschland hat sich nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, während der Corona-Pandemie bewährt. „Gerade die Corona-Zeit verdeutlicht, dass der Rechtsstaat funktioniert“, sagte Harbarth den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstagausgaben). „Demonstrationen wurden vielfach gerade von Gerichten ermöglicht. Jeder kann seine abweichende Meinung äußern.“ 

Wer seine Grundrechte verletzt sehe, könne vor Gericht ziehen, führte Harbarth aus. „Aber neben der Versammlungsfreiheit gilt auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das muss abgewogen werden.“ Dabei habe sich der Rechtsstaat als „bemerkenswert funktionstüchtig“ erwiesen und in einer „beachtlichen Geschwindigkeit“ gearbeitet. „Unzählige gerichtliche Eilentscheidungen sind ergangen, oft auch am Wochenende.“

Insgesamt habe sich das Grundgesetz in Deutschland als Mittel gegen gesellschaftliche Spaltung bewährt, sagte Harbarth. „Es ist ein sehr einigendes Band für unsere Gesellschaft.“

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