Priester in Frankfurt am Main scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht in Kirchen

Symbolbild: Maskenpflicht
Symbolbild: Maskenpflicht

Ein Priester ist in Frankfurt am Main mit einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Kirchen gescheitert. Die Einschränkungen in der religiösen Arbeit und in der Religionsfreiheit müssten hinter den Schutz der Gesundheit treten, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Dienstag. Der Geistliche hatte sich mit seinem Antrag erfolglos gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt im Zuge der Corona-Pandemie gewandt.

Er argumentierte, dass den Gläubigen in der katholischen Kirche eine passivere Teilhabe zukomme als in anderen Glaubensgemeinschaften. Die räumlichen Gegebenheiten seien ausreichend. 

Dem folgte das Gericht nicht: Die katholische Kirche selbst ordne das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an. Eine Differenzierung nach räumlichen Gegebenheiten oder Gestaltung der Zusammenkünfte sei eine Differenzierung nach Glaubensgemeinschaften. Dies widerspreche dem Neutralitätsgebot. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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