Vor dem Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag der Prozess gegen einen Berliner Polizisten wegen fahrlässiger Tötung begonnen. Der Angeklagte ließ sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen ein, sein Anwalt verlas jedoch eine Erklärung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Demnach erklärte sich der Angeklagte gegenüber den Eltern des Opfers gesprächsbereit, jedoch erst nach Ende des Prozesses. Der Vorfall „tue ihm sehr leid“.
Während einer Einsatzfahrt im Januar 2018 soll der heute 53-jährige Polizeibeamte mit einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern aus einer Tunnelausfahrt am Alexanderplatz gefahren sein. Eine Autofahrerin, die auf der Suche nach einem Parkplatz abgebogen war, wurde von seinem Auto erfasst und starb noch am Unfallort.
Der Fall erregte auch deshalb Aufsehen, weil dem Beamten zu Beginn der Ermittlungen vorgeworfen wurde, bei dem Unfall unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Die Ermittler beschlagnahmten daraufhin die Patientenakte des Angeklagten.
Da Patientenakten aber einem Beschlagnahmeverbot unterliegen, verhängte das zuständige Schöffengericht ein Beweisverwertungsverbot. Die Erkenntnisse aus der Patientenakte dürfen somit im Gerichtsverfahren nicht verwendet werden.