Regierung beschließt Verordnung zur Erhöhung des Mindestelohns

Symbolbild: Geld
Symbolbild: Geld

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird im Sommer 2022 auf über zehn Euro steigen. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Schritten auf 10,45 Euro ab Juni 2022. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, die Anpassung orientiere sich an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. „Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben.“

Die Regierung setzt mit der am Mittwoch beschlossenen Verordnung die Empfehlung der Mindestlohnkommission von Ende Juni um. In dem Gremium sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler.

Mit der Regierungsverordnung steigt der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach erhöht er sich jeweils im Sechs-Monats-Rhythmus auf 9,60 Euro, auf 9,82 Euro und schließlich am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

„Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern“, erklärte Heil. Der Arbeitsminister bekräftigte, er werde Vorschläge machen, „um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann“. 

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, betonte, die Kommission der Tarifpartner sei der richtige Weg zur Bestimmung der Höhe des Mindestlohns. „Für uns gilt: Die Lohnfindung ist und bleibt Sache der Tarifpartner. Eine Politisierung des Mindestlohnes lehnen wir ab.“

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