Auch in Brandenburg ist das umstrittene Beherbergungsverbot vorläufig gerichtlich aufgehoben. Dies entschied der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in zwei Eilverfahren, wie das Gericht am Freitagabend mitteilte. Die Antragsteller, ein Hotelbetrieb im Landkreis Dahme-Spree und eine Vermieterin von Ferienwohnungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, hatten unter anderem geltend gemacht, dass die Regelung für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe und ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletze.
Dem folgte der 11. Senat und erklärte, das Beherbergungsverbot sei „voraussichtlich unverhältnismäßig“. Das Maß, in dem das Verbot „voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage“, stehe in „keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt“ werde.
Das Beherbergungsverbot sieht vor, dass Menschen aus einem Corona-Hotspot nur mit einem höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test in Bundesländern mit dieser Regelung in Unterkunftsbetrieben wie Hotels übernachten dürfen. Die Regelung ist umstritten, in Sachsen und dem Saarland setzten sie die Landesregierungen außer Kraft. In Baden-Württemberg und Niedersachsen kippten Gerichte das Verbot. In Bayern läuft die Regelung am Freitag aus und gilt somit ab Samstag nicht mehr.