RKI stuft Lage angesichts neuen Höchststandes bei Infektionen als sehr ernst ein

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft die Corona-Lage in Deutschland angesichts eines neuen Höchststandes bei den täglichen Neuinfektionen als „sehr ernst“ ein. Es könne in einzelnen Regionen zu einem unkontrollierbaren Ausbruch kommen, die Ausbreitung könne aber auch verlangsamt werden, machte RKI-Präsident Lothar Wieler am Donnerstag in Berlin deutlich. Das Bundesverfassungsgericht lehnte unterdessen einen Eilantrag gegen das umstrittene Beherbergungsverbot ab. Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU) geht es nach seiner Corona-Infektion den Umständen entsprechend gut. 

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland stieg auf 11.287 – und lag damit erstmals über der Marke von 10.000 Infektionen. Es gab 30 neue Todesfälle. Als wichtigsten Bereich für die aktuellen Ausbrüche nannte Wieler private Feiern. Dort wo Menschen zusammenkämen und eine starke Interaktion etwa durch lautes Sprechen oder Lachen stattfinde, sei das Ansteckungsrisiko höher. 

Der öffentliche Nahverkehr, wo weniger Interaktion stattfinde, spiele dagegen bei den Infektionen nur eine geringe Rolle, sagte der RKI-Präsident. Auch Ausbrüche in Schulen seien nicht sehr häufig. Nach Übernachtungen in Hotels seien Ansteckungen eher selten.

Wieler verwies zudem darauf, dass momentan noch immer eher jüngere Menschen betroffen seien. Es gebe deshalb mehr leichte Erkrankungen. Es steige aber der Anteil bei älteren Menschen; auch die Zahl der Covid-19-Patienten in Krankenhäusern wachse. Die Zahl der Patienten auf Intensivstationen habe sich innerhalb von zwei Wochen auf 943 verdoppelt. 

Der Anteil der positiven Resultate an allen Corona-Tests steigt nach Angaben des RKI-Chefs ebenfalls wieder. Dieser habe zu Beginn der Pandemie bei neun Prozent gelegen, sei im Sommer auf ein Prozent gesunken und liege jetzt bei drei Prozent. 

Wieler sprach sich für mehr Einheitlichkeit bei den Maßnahmen in der Corona-Krise aus. So solle eine Obergrenze für die Teilnahme an Zusammenkünften definiert werden. Masken sollten insbesondere in geschlossenen Räumen getragen werden, dort sei auch die Lüftung wichtig. 

Das Bundesverfassungsgericht lehnte derweil den Eilantrag einer Familie aus Tübingen gegen das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein als unzulässig ab. Der Eilantrag sei unzureichend begründet, erklärte das Gericht am Donnerstag. Ob das Verbot grundsätzlich rechtens ist, entschieden die Karlsruher Richter deswegen nicht. Im nördlichsten Bundesland gilt das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten weiter, nachdem es in vielen anderen Bundesländern ausgesetzt worden war.  

Gesundheitsminister Spahn, der am Mittwoch positiv getestet worden war, hat weiterhin kein Fieber, zeigt aber Erkältungssymptome, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Spahns engeren Umfeld seien inzwischen auf das Corona-Virus untersucht worden; sie seien aber negativ getestet worden. Dem Vernehmen nach ist Spahn arbeitsfähig. Wo er sich angesteckt haben könnte, ist demnach noch unklar.

Änderungen gab es erneut bei der Einstufung von Risikogebieten im Ausland. Das RKI stuft nunmehr ganz Polen, die ganze Schweiz, ganz Irland und ganz Liechtenstein in dieser Kategorie ein. In Österreich sind nun acht von neun Bundesländern betroffen – nur Kärnten gilt nicht als Risikogebiet.

Auch zahlreiche italienische Regionen wurden neu als Risikogebiete eingestuft, darunter die Toskana und die Lombardei, Sardinien und die autonome Provinz Bozen. Ebenfalls als Risikogebiet wird das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland geführt, ebenso Gibraltar. Dagegen wurden die Kanarischen Inseln, die zu Spanien gehören, von der Liste gestrichen.

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