Rüge für Plagiate in Dissertation von Giffey laut Gutachten rechtswidrig

Symbolbild: Dissertation
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Die Rüge für Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wegen Plagiaten in ihrer Dissertation soll laut einem am Mittwoch von der Berliner CDU-Fraktion vorgestellten Gutachten nicht rechtens gewesen sein. Gemessen am Berliner Hochschulgesetz sei „die Entscheidung der FU aus mehreren Gründen rechtswidrig“, sagte der Professor für öffentliches Recht der Universität Bonn und Autor des Gutachtens, Klaus Gärditz. Die CDU-Fraktion forderte, das Verfahren neu aufzurollen.

Das von der Freien Universität (FU) Berlin eingesetzte vierköpfige Gremium, das die Promotion Giffeys unter die Lupe genommen hatte, sei rechtlich nicht zuständig gewesen, sagte Gärditz. Auch inhaltlich seien bei der Entscheidung Fehler gemacht worden. Die Argumentation, dass Fehler zwar vorhanden seien, aber „quantitativ“ nicht überhand genommen hätten, ließ der Experte nicht gelten.

„Die von der Freien Universität angelegten Maßstäbe an die Beurteilung einer Promotionsleistung sind unrechtmäßig und bergen die Gefahr, künftig als allgemeiner Maßstab für die Bewertung solcher wissenschaftlichen Arbeiten genommen zu werden“, erklärte Gärditz. „Insofern unterstütze ich den Vorschlag für ein neues Verfahren.“

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung und die FU Berlin hätten „kein gutes Bild“ abgegeben, sagte der forschungspolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, Adrian Grasse. „Das Nichteinschreiten der Wissenschaftsverwaltung sendet ein fatales Signal: Fälschungen bleiben folgenlos.“ Daher müsse „das Verfahren neu aufgerollt werden“. Mit dem Gutachten wolle die CDU in die Thematik wieder „Tempo und Druck reinbringen“.

Giffey soll beim Landesparteitag der Berliner SPD am Samstag zur neuen Landesvorsitzenden gewählt werden. Es wird erwartet, dass Giffey auch Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 wird.

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