Schweiz beschließt Maskenpflicht in öffentlichen Räumen

Symbolbild: Maskenpflicht
Symbolbild: Maskenpflicht

Wegen des massiven Anstiegs von Corona-Neuinfektionen hat der Schweizer Bundesrat unter anderem eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen verhängt. Ziel der Maßnahme sei es, den Anstieg der Fallzahlen zu bremsen, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, teilte die Regierung am Sonntag mit. Außerdem gelten ab Montag Beschränkungen für private Feiern und öffentliche Versammlungen mit mehr als 15 Menschen. 

Den neuen Regelungen zufolge müssen Menschen in öffentlichen Räumen wie Geschäften und Einkaufszentren sowie Restaurants, Bars und Cafés einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gäste dürfen Speisen und Getränke nur noch im Sitzen zu sich nehmen; dann dürfen sie auch die Maske abnehmen. In Schulen gibt es weiterhin keine Maskenpflicht. 

Bei privaten Veranstaltungen ab 15 Teilnehmern gilt die Maskenpflicht. Um eine Verlagerung von privaten Feiern in den öffentlichen Raum zu verhindern, hat die Regierung spontane Versammlungen von mehr als 15 Menschen untersagt. Bei angemeldeten Veranstaltungen muss ein Hygiene-Konzept vorgelegt werden. 

„Trotz der Einschränkungen soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können“, betonten die Behörden. Neu hinzu kommt eine Empfehlung zur Fernarbeit, das sogenannte Homeoffice. 

Die Schweizer Gesundheitsbehörden haben seit Beginn der Pandemie insgesamt 74.422 Ansteckungen mit dem Coronavirus registriert. 1822 Menschen starben an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung. 

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