Staatsanwaltschaft klagt Betreiber von CBD-Shops wegen Drogenhandel an

Symbolbild: Hanf

Die Staatsanwaltschaft hat die Betreiber von drei sogenannten CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt wegen Drogenhandels angeklagt. In ihren Shops und ihrem Onlinehandel verkauften die Männer unter anderem als Nutzblütentee bezeichnete Marihuanadolden und -blüten, teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg am Freitag mit. Dies wurde bereits vor knapp einem Jahr bei einer Razzia festgestellt, nun wurde Anklage zum Amtsgericht erhoben.

In CBD-Shops werden zum Beispiel Hanfprodukte angeboten. Die angeklagten Besitzer hatten laut Ankläger keine Erlaubnis zum Verkauf der Blüten, die einen THC-Wirkstoffgehalt von bis zu 0,3 Prozent hatten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vorsätzliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vor.

Gegen zwei der insgesamt fünf Beschuldigten gibt es weitere Anklagepunkte wie Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, nachdem sie Polizisten und einen Staatsanwalt bei der Razzia angegangen waren.

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