Touristen müssen Schleswig-Holstein bis zu Beginn von teilweisem Lockdown verlassen

Symbolbild: Rezeption eines Hotels
Symbolbild: Rezeption eines Hotels

Touristen müssen Schleswig-Holstein bis zum Beginn der bundesweiten neuerlichen Corona-Beschränkungen am Montag verlassen haben. Das teilte die Kieler Landesregierung am Freitag mit. Die Abreise aus Hotels und Pensionen muss demnach bis spätestens zum 2. November erfolgen. In Regionen, in denen dies aus logistischen Gründen schwierig wird, gilt eine Frist bis Donnerstag.

Diese Regelung zielt nach Angaben der Regierung auf die Inseln an der Nordseeküste, wo Reisende auf Fähren und Züge mit begrenzter Kapazität angewiesen sind. Dadurch soll die Abreise entzerrt und Überfüllungen vermieden werden. Demnach handelte es sich bei der Bekanntgabe um eine Klarstellung, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Bund und Länder hatten sich am Mittwoch auf einen weitreichenden vierwöchigen teilweisen Lockdown verständigt, um den starken Anstieg an Corona-Infektionen zu bremsen. Betroffen ist in erster Linie der Freizeit-, Gastronomie-, Sport- und Kulturbereich. Ein Verbot touristischer Reisen innerhalb Deutschlands ist ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets, das vom 2. November bis zum 30. November gilt. Hotels und ähnliche Betriebe dürfen keine Gäste beherbergen.

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